09.07.2024. Die aktive und repräsentative Beteiligung von Betroffenen ist bei städtischen Projekten und Initiativen die Grundlage für breit akzeptierte Entscheidungen. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich deshalb dafür ein, die Methode der Zufallsbeteiligung datenschutzrechtlich abzusichern. Bei dieser Methode werden nach den Bestimmungen des Datenschutzes zufällig ausgeloste Menschen aus vorab definierten Personengruppen in Entscheidungsprozesse eingebunden. Hierfür sollen Behörden und Bezirksämter künftig Meldedaten für die Beteiligung zufällig ausgeloster Gruppen nutzen können (siehe Anlage). Über den rot-grünen Antrag entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 10. Juli.
Dazu Anja Quast, bezirkspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Wir wollen Bürger:innen aktiv in die Entscheidungen der Hamburger Verwaltung einbeziehen. Die sieben Bezirksämter sowie die Fachbehörden nutzen bereits verschiedenste Beteiligungsverfahren, die hinsichtlich der Frage ihrer Repräsentativität der beteiligten Personen jedoch an ihre Grenzen stoßen. Oft beteiligt sich nur ein kleiner Kreis besonders interessierter Menschen – mit dem Ergebnis, dass die Aussagekraft des Beteiligungsverfahrens begrenzt ist. Eine Kombination aus offener Beteiligung und zufälliger Auswahl kann die Repräsentativität erhöhen. Dafür schaffen wir jetzt die rechtliche Grundlage. Mit einem Gesetz zur datenschutzkonformen Nutzung von Meldedaten für Zufallsbeteiligungen wollen wir den Austausch zwischen Verwaltung und Bürger:innen weiter fördern. Das stärkt die Legitimität von Entscheidungen und ist ein wichtiger Grundpfeiler für unsere partizipative Demokratie.“