28.03.2024. Für das Pilotprojekt der intelligenten Videoüberwachung (iVBeo) am Hamburger Hansaplatz gelten keine datenschutzrechtlichen Bedenken. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sören Schuhmacher (SPD) und Sina Imhof (Grüne) hervor (siehe Anlage). Seit 2023 setzt die Polizei Hamburg eine intelligente Videobeobachtung zur frühzeitigen Erkennung von Gefahrensituationen am Hansaplatz ein. Atypische Bewegungsmuster wie Schläge oder Tritte werden von einer Software detektiert, die daraufhin ein visuelles Signal an das Polizeikommissariat 11 sendet. Die datenschutzrechtlichen Belange wurden unter Einbeziehung des behördlichen Datenschutzbeauftragten der Polizei Hamburg geprüft und die Dokumentation an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDi) übergeben.
Dazu Sören Schuhmacher, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Eine effiziente Verbrechensbekämpfung in der Großstadt gelingt auch dank innovativem Equipment, das zeigt das Beispiel Hansaplatz. Während der dreimonatigen Testphase erkannte die neue intelligente Videoüberwachung Gefahrensituationen mit einer Trefferquote von 92 Prozent. Im Gegensatz zur klassischen Videoüberwachung werden die Gefahrensituationen dabei mittels Strichfiguren dargestellt und biometrische Daten nicht erfasst. Die erhobenen Datensätze werden sparsam verarbeitet und weder neu verknüpft noch mehrstufigen Analysen unterzogen. Das ist ein vorbildlicher Umgang mit dem sensiblen Datenmaterial. Diese Form der Videoüberwachung sorgt für mehr Sicherheit und verbessert die Lebenssituation der Anwohnerinnen und Anwohner in St. Georg – ganz ohne Abstriche beim Datenschutz in Kauf nehmen zu müssen. Damit bietet sich für Hamburg eine gute Perspektive, um das Pilotprojekt fortzusetzen und auch an anderen Hot-Spots der Stadt zu erproben.“