19.03.2024. Heute hat der Hamburger Senat beschlossen, dass die bisherige Karfreitagsruhe angepasst wird. Von nun an gilt das sogenannte Tanzverbot am Karfreitag nur noch von 5 Uhr morgens bis 24 Uhr. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen bewerten diese Entscheidung als guten, zeitgemäßen Schritt: Der Senat berücksichtigt sowohl die Bedürfnisse religiöser Menschen, die am Karfreitag einen Tag der Ruhe und Besinnung einfordern, als auch die Wünsche derjenigen, die von Donnerstag auf Freitag tanzen gehen wollen. Damit wurde eine tragfähige Lösung gefunden, die der individuellen Vielfalt der Hansestadt langfristig Rechnung trägt.
Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Der Karfreitag ist ein Feiertag mit besonderem Charakter. Er soll als ruhiger Festtag gelebt werden und ist für die christlichen Glaubensgemeinschaften einer der wichtigsten Tage des Jahres. Gleichzeitig gibt es in Hamburg eine plurale Stadtgesellschaft mit unterschiedlichsten Bedürfnissen. Insofern ist das bisherige strikte Musik- und Tanzverbot nicht mehr zeitgemäß. Die vom Senat nun vorgelegte Änderung ist daher zu begrüßen. Die neue Regelung ist pragmatisch und nimmt Rücksicht auf die verschiedenen Lebenslagen der Menschen in unserer Stadt.“