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Dr. Christel Oldenburg MdHB

29.05.2017 15:59 Kategorie: Kolumne

Bund-Länder-Finanzreform vor der Verabschiedung – mehr Geld für die Länder, mehr Einfluss für den Bund


Foto: Bin im Garten, CC-BY-SA-3.0

Nach jahrelangen Verhandlungen zwischen den 16 Bundesländern und dem Bund steht nun ein umfangreiches Gesetzeswerk vor dem Abschluss: In dieser Woche wollen der Bundestag und der Bundesrat über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen abstimmen und somit ein Nachfolgemodell für den bisherigen Länderfinanzausgleich auf den Weg bringen, der in seiner jetzigen Form Ende 2019 ausläuft. Die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen sieht ab 2020 vor, dass der Bund sich mit einem Drittel an den Aufwendungen des Länderfinanzausgleichs beteiligt, konkret handelt es sich um einen Betrag von rund 9,75 Milliarden Euro pro Jahr. Die anderen zwei Drittel werden weiterhin die Länder tragen. Auch Hamburg wird von der Finanzreform profitieren, erklärte der Erste Bürgermeister Olaf Scholz, der auf Seiten der Länder maßgeblich an den Verhandlungen mit dem Bund beteiligt war; Scholz spricht von vielen Hunderten Millionen Euro, mit denen die Hansestadt im nächsten Jahrzehnt rechnen könne – der neue Finanzausgleich gilt bis 2030. Im Gegenzuge für die ausgehandelte Beteiligung des Bundes am Länderfinanzausgleich erhält der Bund weitergehende Kompetenzen, etwa durch die Aufhebung des sogenannten Kooperationsverbotes, wonach der Bund künftig auch in die Bildungsinfrastruktur investieren kann, trotz der Kultushoheit der Länder. So will der Bund sich mit 3,5 Milliarden Euro an der Sanierung von maroden Schulbauten in finanzschwachen Ländern beteiligen. Auch beim Autobahnbau wird der Bund künftig eine größere Rolle spielen: Die geplante Autobahngesellschaft des Bundes soll ab 2021 die Planung, den Bau und Betrieb koordinieren, die Länder geben hierfür Befugnisse ab. Olaf Scholz lobt das ausgehandelte Gesetzespaket und betont, dass man »als Gesetzgeber auch ein bisschen stolz sein« könne, die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen bei so vielen beteiligten Akteuren zustande gebracht zu haben. Völlig geräuschlos wird der neue Länderfinanzausgleich jedoch nicht beschlossen werden: Bundestagspräsident Norbert Lammert etwa sieht durch die Aufhebung des Kooperationsverbotes einen Grundpfeiler des Föderalismus ausgehebelt, schließlich seien für die Schulen die Länder verantwortlich. Er kündigte an, gegen den Gesetzentwurf stimmen zu wollen. Kritische Stimmen gibt es auch zum Verteilungsschlüssel, nach dem die 3,5 Milliarden Euro des Bundes zur Schulsanierung ausgeschüttet werden sollen – Berlin etwa sieht sich benachteiligt. Hierauf angesprochen empfahl Olaf Scholz im »Bericht aus Berlin«, auf den »Boden der Tatsachen« zurückzukehren – die 3,5 Milliarden Euro seien »nicht wenig Geld, aber für die Stadt Hamburg bedeutet das 20 Millionen«, die auf die Stadt entfielen; verglichen mit den Schulbauinvestitionen von rund 2 Milliarden Euro bis Anfang der Zwanziger Jahre sei das eben nur ein kleiner Anteil. Christel Oldenburg